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20.07.2010 » Pressemitteilung » Solarenergie
Konsultation zur Vermarktung des EEG-Stroms gestartet
Kurth: „Belastung der EEG-Umlage durch das Risiko negativer Preisspitzen bleibt ein Thema“


Die Bundesnetzagentur hat heute ein neues Konsultationsverfahren gestartet.
Dabei geht es um die mögliche Verlängerung einer Ausnahmeregelung zur
Vermarktung des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu
vergütenden Stroms.


„Die Konsultation über eine Verlängerung dieser Ausnahmeregelung liegt vor
allem im Interesse der Verbraucher. Das Risiko der Belastung der EEG-Umlage
durch negative Preisspitzen muss diskutiert und wenn nötig begrenzt werden“,
betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur hatte die Ausnahmeregelung im Rahmen einer
Ausführungsverordnung zur Ausgleichsmechanismusverordnung im
Februar 2010 erlassen. Die Regelung ist bis Ende 2010 befristet. Sie sieht
vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber den Strom aus erneuerbaren
Energien nicht zu jedem Preis an der Börse verkaufen müssen. In bestimmten
Ausnahmefällen dürfen sie Preislimits setzen, um eine Veräußerung zu
erheblich negativen Börsenpreisen zu vermeiden.

Negative Preise sind an Tagen mit einer nur geringen Stromnachfrage und
einem hohen Stromangebot, z. B. durch ein starkes Windaufkommen, zu
erwarten. Für die Abnahme des Stroms erhält der Käufer eine Zahlung des
Verkäufers in Höhe des negativen Börsenpreises. Diese Zahlungen erhöhen die
EEG-Umlage, die insbesondere die Differenzkosten zwischen den Ausgaben für
die im EEG festgelegten Vergütungen und den an der Börse erzielten
Einnahmen deckt. Für 2010 beträgt die EEG-Umlage 2,047 ct/kWh.

„Die Erfahrungen des ersten Halbjahres 2010 zeigen, dass die Börse die
zusätzlichen EEG-Strom-Mengen unter Bildung rationaler Preise vollständig
aufnehmen konnte. Ausufernde negative Börsenpreise waren nicht zu
beobachten. Allerdings war das Jahr 2010 bisher ein vergleichsweise
windschwaches Jahr, so dass der Schutzmechanismus der Ausnahmeregelung
weder seine Notwendigkeit noch seine Wirkungsweise bisher voll unter Beweis
stellen musste“, erläuterte Kurth.


„Mit der Konsultation rufen wir die Marktteilnehmer zur Stellungnahme auf, ob
sie eine Verlängerung der Ausnahmeregelung grundsätzlich befürworten.
Zudem versprechen wir uns ggf. Vorschläge, wie die Ausnahmeregelung nach
den bisherigen Erfahrungen modifiziert werden könnte, damit sie den
Bedingungen der Praxis noch besser gerecht wird. Dabei stehen Fragen zu
Voraussetzungen, Rahmen und Transparenz von Preislimits im Mittelpunkt“, so
Kurth weiter.


Die Marktteilnehmer können bis zum 16. August 2010 Stellung nehmen.
Nähere Informationen zum Konsultationsverfahren sind auf den Internetseiten
der Bundesnetzagentur veröffentlicht.


 

Bundesnetzagentur

Telefon: 0228 149921
Email: pressestelle@bnetza.de
URL: www.bundesnetzagentur.de
 

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